zuhalten, dass es sich bei der vordachähnlichen Montage bzw. Aufständerung an der Fassade nicht um eine besonders ausgefallene Form handelt. Dementsprechend verbietet die kantonale Richtlinie die vordachartige Montage von Modulen an Gebäudefassaden nicht. Das folgt aus den Fotos in der Richtlinie. Die fassadenseitige Montage von Solaranlagen ist nach geltendem Recht zwar baubewilligungspflichtig. Dies schliesst aber ihre Bewilligungsfähigkeit nicht aus.32 Im Übrigen soll nach künftigem Recht die Baubewilligungsfreiheit bzw. Meldepflicht auch auf Solaranlagen an Fassaden ausgedehnt werden.33