Auf den Fotos vom Augenschein ist zudem zu sehen, dass Solaranlagen keine ortsfremden Elemente im Quartier darstellen und dass die Gemeinde auf dem Flachdach der Garage H.________strasse 15a eine aufgeständerte Photovoltaikanlage bewillige.28 Sodann zeigte der Augenschein, dass das Quartier, in dem sich das Chalet der Beschwerdeführenden befindet, heterogen bebaut ist. So besteht hinsichtlich des Baustils und der Fassadenverkleidung keine Einheitlichkeit.29 Am Augenschein argumentierten die Vertreterin und der Vertreter der Gemeinde besonders, der charakteristische Chaletstil des Gebäudes sei durch die strittigen PVT-Module nicht mehr deutlich erkennbar. Durch die vordachartige Montage