Aus dieser Perspektive waren die strittigen Hybridmodule jedoch nicht einsehbar und störten das Ortsbild nicht. Auch war der Chaletstil von diesem Standort aus gewahrt, da die Trennlinie zwischen Holzverkleidung und gemauertem Sockel nicht tangiert war. Auf den Fotos vom Augenschein ist zudem zu sehen, dass Solaranlagen keine ortsfremden Elemente im Quartier darstellen und dass die Gemeinde auf dem Flachdach der Garage H.________strasse 15a eine aufgeständerte Photovoltaikanlage bewillige.28 Sodann zeigte der Augenschein, dass das Quartier, in dem sich das Chalet der Beschwerdeführenden befindet, heterogen bebaut ist.