Auf dem Rundgang durch das Quartier konnte festgestellt werden, dass die strittigen PVT-Module vom öffentlichen Raum aus nur punktuell von der H.________strasse aus und aus grösserer Distanz nur vom Friedhofsgelände her sichtbar sind.26 Auf der gesamten Strecke der K.________- und I.________strasse war das Chalet der Beschwerdeführenden mit den PVT-Modulen nicht einsehbar. Von der Kreuzung I.________strasse – J.________strasse war das Chalet der Beschwerdeführenden zwar gut sichtbar.27 Aus dieser Perspektive waren die strittigen Hybridmodule jedoch nicht einsehbar und störten das Ortsbild nicht.