b) Im vorliegenden Fall geht es, wie erwähnt, um fünf PVT-Module, welche die Beschwerdeführenden an der südwestseitigen Giebelfassade über dem Balkon im Erdgeschoss ihres Gebäudes montiert haben. Das Wohnhaus der Beschwerdeführenden bzw. das Chalet «L.________» befindet sich auf der Parzelle Nr. G.________ an der F.________strasse 3, etwas östlich des Dorfkerns von Hilterfingen. Der Chaletbau steht auf einem gemauerten Sockelgeschoss und ist giebelseitig dem Thunersee zugewandt. In das stattliche Satteldach ist eine vollflächige Photovol- 18 Vgl. Art. 31a KV und Bericht «Langfristige Klimastrategie der Schweiz» des Bundesrats vom 27. Januar 2021, S. 13