In ihrer Stellungnahme vom 25. April 2023 hielt die Gemeinde zudem fest, dass die als Vordach montierten Photovoltaikelemente zu einer starken Beschattung der Fassade und der dahinerliegenden Wohnräume führen würde. Dies widerspreche den gesundheitspolizeilichen Vorschriften von Art. 63 ff. BauV23.