So ist es denkbar, dass Art. 18a Abs. 4 RPG beispielsweise auch bei freistehenden Anlagen angerufen werden kann.14 Zur Diskussion stehen hier fünf Hybridkollektoren (PVT-Module). Damit lassen sich Photovoltaik (PV) und Solarthermie (T) kombinieren. Die PVT-Module sind im vorliegenden Fall fassadenseitig über dem Balkon des Erdgeschosses montiert. Sie gelten damit als am bestehenden Gebäude angebracht und fallen in den Anwendungsbereich von Art. 18a Abs. 4 RPG. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die strittigen PVT-Module nach geltendem Recht an der Fassade baubewilligungspflichtig sind. Denn der Anwendungsbereich von Art.