c) In ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 2023 bemängeln die Beschwerdeführenden, dass sich mitten im Dorf Hilterfingen auf einem Dach eine Solaranlage befinde, die nicht der kantonalen Richtlinie «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» entspreche. Diese sei sowohl vom Friedhof als auch vom See her gut sichtbar. Weiter thematisieren sie angebliche Fehler der Gemeinde im Zusammenhang mit «Abwasseranlagen» auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin 2. Diese Vorbringen betreffen nicht den Bauabschlag. Sie liegen ausserhalb des Streitgegenstands, weshalb darauf nicht weiter eingegangen wird. 3. Ausstand