b) Der Bauentscheid (Teilbaubewilligung) vom 20. Februar 2023 umfasst wie dargelegt die Baubewilligung für die Montage von acht Hybridkollektoren an der Balkonbrüstung im Obergeschoss (Teil a) und den Bauabschlag für fünf Hybridkollektoren über dem Balkon im Erdgeschoss (Teil b). Die Beschwerdeführenden kritisieren in ihrer Beschwerde die Baubewilligung für die Montage der Hybridkollektoren an der Balkonbrüstung im Obergeschoss nicht (Teil a). Ihre Beschwerde richtet sich einzig gegen den Bauabschlag (Teil b). Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist somit einzig der Bauabschlag für fünf Hybridkollektoren über dem Balkon im Erdgeschoss.