c) Die Beschwerdeführenden haben ihre Eingabe vom 19. März 2023 mit «Anfechtung eBau Nr. 2023-12680/ 100327» betitelt. Gleichzeitig fällt auf, dass die Eingabe kein konkretes Rechtsbegehren enthält. Aus der Begründung in der Eingabe vom 19. März 2023 geht jedoch klar hervor, dass sich die Beschwerdeführenden gegen den Bauabschlag betreffend die fünf Hybridkollektoren über dem Balkon im Erdgeschoss wehren (Teil b) und diesen Anlageteil als bewilligungsfähig erachten. Damit haben die Beschwerdeführenden klar zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen den Bauabschlag vom 20. Februar 2023 Beschwerde führen wollen.