5. Mit Instruktionsverfügung vom 8. Juni 2023 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich bei einer allfälligen Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids zur Frage der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu äussern. Mit Schreiben vom 26. Juni 2023 bat die Gemeinde für den Fall der Abweisung der Beschwerde die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Mit Schreiben vom 30. Juni 2023 erklärten die Beschwerdeführenden, dass die strittige Solaranlage innert einem Arbeitstag entfernt werden könne. Am 2. August 2023 reichten die Beschwerdeführenden ein weiteres Schreiben mit diversen Beilagen ein.