3. Gegen den Bauabschlag reichten die Beschwerdeführenden gemeinsam bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eine Eingabe mit dem Titel «Anfechtung eBau Nr. 2023-12680 / 100327» ein. In ihrer Eingabe vom 19. März 2023 verlangen sie sinngemäss die Aufhebung des Bauabschlags und die Erteilung der Baubewilligung für die fünf Hybridkollektoren über dem Balkon im Erdgeschoss (Teil b). Zusammenfassend bringen sie vor, die Begründung der Gemeinde für die Verweigerung der Baubewilligung sei «haltlos». Ortsbildschutz sei Geschmackssache und liege im Auge des Betrachters.