2. Mit Entscheid vom 20. Februar 2023 erteilte die Gemeinde Hilterfingen die Baubewilligung für den Anlageteil an der Balkonbrüstung des Obergeschosses, bestehend aus acht Hybridkollektoren (Teil a). Den Anlageteil mit fünf schräg montierten Hybridmodulen über dem Balkon des Erdgeschosses bewilligte die Gemeinde hingegen aus gestalterischen Gründen nicht (Teil b). Hinsichtlich der montierten und nicht bewilligten Hybridmodule ordnete die Gemeinde keine Wiederherstellungsmassnahmen an.