Mit Schreiben vom 7. August 2022 änderten der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 (nachfolgend Beschwerdeführende) den Inhalt des Baugesuchs. Neu sind zwei Teile einer Solaranlage geplant: Einerseits die Montage von acht Hybridkollektoren an der Balkonbrüstung im Obergeschoss (Teil a) und andererseits die Montage von fünf Hybridkollektoren über dem Balkon im Erdgeschoss (Teil b). Die Gemeinde publizierte das Vorhaben in den Ausgaben des Thuner Anzeigers vom 22. und 29. September 2022. Innert der Auflage- und Einsprachefrist gingen keine Einsprachen gegen das Vorhaben ein. In der Folge montierten die Beschwerdeführenden die beiden Teile der Solaranlage.