Die Beschwerdegegnerschaft legt in der Beschwerdeantwort weiter überzeugend dar und zeigt v.a. mit den beigelegten Schwarzplänen der Umgebung der Bauparzelle auf, dass das Bauvorhaben sowohl die Siedlungsstruktur der Umgebung übernimmt wie auch mit dem Fussabdruck des Neubaus von 230 m2 nicht als überdimensioniert auffällt. Auch überzeugt die Setzung des Neubaus mit Blick auf die Erschliessungssituation und die Belichtung des Neubaus aufgrund des Gefälles des Terrains. Was die Beschwerdeführenden dagegen vorbringen verfängt nicht.