Die durch das Bauvorhaben entstehende Mehrbelastung hätten die Beschwerdeführenden deshalb nicht zu dulden. Die Dienstbarkeit sei überdies nicht für eine derart grosse Verkehrsbelastung gedacht, wie es der Bau eines Mehrfamilienhauses mit sich bringe (schwere Lastwagen und Geräte). Die Beschwerdeführenden würden eine entsprechende Zustimmung auch nicht erteilen, weshalb die Baustellenzufahrt fehle. Ferner seien Unterhalt, Winterdienst sowie die Reinigung der dienstbarkeitsbelasteten Grundstücke bis heute nicht geregelt. Es müsse deshalb vor Erteilung einer Baubewilligung ein neuer Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen werden.