Dem vermassten Foto in der Beschwerdeantwortbeilage 1 (Stellungnahme vom 4. Juli 2022) ist überdies zu entnehmen, dass an der Stelle des Gartenzugangs zum Privatweg das Gartentor nicht direkt auf den Privatweg mündet, sondern ca. 1 m hinter der Gartenmauer zurückversetzt ist.19 Für Fussgängerinnen und Fussgänger, welche aus dem Garten der Beschwerdeführenden auf den Privatweg treten, besteht somit sogar ein geschützter Bereich mit gutem Überblick auf den Privatweg.