Die aufgrund vorliegenden Bauvorhabens zu erwartende Mehrbelastung ändert auch am Charakter des Privatwegs als kurze Stichstrasse nur für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Zubringerinnen und Zubringer nichts. Entgegen der Meinung der Beschwerdeführenden ist die vorliegende 9 Vgl. den Zonenplan der Einwohnergemeinde Uetendorf, genehmigt am 26. Februar 2019. 10 Vgl. die Beschwerdeantwort vom 2. Februar 2023, Ziffer 1a, in den Akten. 11 Vgl. die Stellungnahme der Beschwerdegegnerschaft im vorinstanzlichen Verfahren vom 4. Juli 2022 in den