Dies behindere den Verkehr bei der anliegenden Gemeindestrasse, welche auch als Schulweg diene. Ferner hätten Fussgänger und Velofahrer auf der gesamten Länge des Privatwegs keine Möglichkeit ein anoder wegfahrendes Fahrzeug zu kreuzen. Seitlich des Privatwegs bestünden beidseits keine Ausweichmöglichkeiten. So bestehe durch die Verkehrszunahme infolge des Bauvorhabens eine erheblich grössere Gefahr für Mensch und Tier, auch, da der Gartenzugang der Beschwerdeführenden direkt auf den Privatweg münde. Letztlich müsse sich die genügende Erschliessung auch auf die Zufahrt für die Abwicklung des Baustellenverkehrs beziehen, was vorliegend ebenfalls nicht gegeben sei.