Der Amtsbericht der Strassenbaupolizeibehörde nehme keinen Bezug auf die Unterschreitung der Mindestbreite von 3.0 m. Ohnehin sei dieser ergebnisorientiert verfasst worden und setze sich nicht objektiv mit der Einspracherüge der Verkehrssicherheit auseinander. Letztere sei denn auch nicht gewährleistet. Auf dem Privatweg bestünde keine Kreuzungsmöglichkeit. Es könne zu Situationen kommen, bei denen Fahrzeuge rückwärts aus der Einfahrt in die Gemeindestrasse herausfahren müssten, weil die Durchfahrt durch ein entgegenkommendes Fahrzeug blockiert würde. Dies behindere den Verkehr bei der anliegenden Gemeindestrasse, welche auch als Schulweg diene.