_) und die Bauparzelle zur Parzelle Nr. I.________ (J.________weg T.________ und U.________), wo er als Sackgasse endet. Der Privatweg ist ungefähr 45 m lang und grossmehrheitlich mindestens 3 m breit. Die Parzellen, über die der Privatweg verläuft, sind mit gegenseitigen Wegrechten, unter anderen auch zu Gunsten der Bauparzelle, belastet (vgl. Erwägung 3 nachfolgend).