2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. Januar 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 7. Dezember 2022 und es sei dem Vorhaben der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei die Baubewilligung vom 7. Dezember 2022 aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie machen insbesondere geltend, die Bauparzelle sei für ein Projekt dieser Grösse ungenügend erschlossen. Die bestehende Erschliessung genüge nicht. Zudem sei die Erschliessung rechtlich nicht sichergestellt. Weiter monieren die Beschwerdeführenden eine unklare Situation mit der Kehrrichtabfuhr, wodurch die