betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Uetendorf vom 7. Dezember 2022 (eBau 89791 (2021-7209); Abbruch bestehendes Wohngebäude, Neubau Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 24. März 2022 bei der Gemeinde Uetendorf ein Baugesuch für den Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einer Einstellhalle auf der Parzelle Uetendorf, Grundbuchblatt (Gbbl.) Nr. Y.________ (Bauparzelle), ein. Die Bauparzelle liegt in der Wohnzone A.________. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache und