3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 2490.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 44 Vgl. die Beilage zur E-Mail der Gemeinde Langnau vom 21. Juli 2023 11/13 BVD 110/2023/38 Die Gemeinde Langnau hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 498.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.