1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Langnau im Emmental vom 14. Februar 2023 wird aufgehoben. Auf das Baugesuch vom 1. Juli 2021 bzw. die Projektänderung vom 21. März 2022 wird nicht eingetreten. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die reduzierten Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 4569.90 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.