Weiter gilt zu beachten, dass gemäss Ziff. 4.5.4 des Anhangs 4 zur Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau im Emmental vom 4. März 2019 die Kosten des Baubewilligungsverfahrens im Falle eines Bauabschlages um höchstens 25% der Grundgebühr zu reduzieren sind. Die Grundgebühr beträgt gemäss Kostenzusammenstellung CHF 400.00. Infolge des Bauabschlags rechtfertigt sich vorliegend eine weitere Reduktion der vorinstanzlichen Kosten um 25% der Grundgebühr, das heisst um CHF 100.00. Insgesamt sind die vorinstanzlichen Kosten damit um CHF 200.00 auf insgesamt CHF 4569.90 zu reduzieren. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.