Anders als die Indoor CBD Anlage, die offenbar schon vor Einreichung des Baugesuchs am 9. Juni 2021 in Betrieb war,39 soll der Abluftkamin neu errichtet werden. Hinsichtlich des Abluftkamins handelt es sich somit nicht um ein nachträgliches Baugesuch, weshalb ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Beschwerdegegnerin auch nicht mit der Nachträglichkeit des Baugesuchs begründet werden kann. Nach dem Gesagten hat die Beschwerdegegnerin somit auch kein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Beurteilung ihres Baugesuchs.