8/13 BVD 110/2023/38 haben sie anderweitig ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt. Es erscheint denn auch wenig wahrscheinlich, dass sie diese Zustimmung künftig erteilen werden, insbesondere da einige von ihnen im Baubewilligungsverfahren Einsprache erhoben haben, namentlich: