Folglich setzt das Bauvorhaben gemäss Ziff. IV./A./5. Bst. c und d der Nutzungs- und Verwaltungsordnung die Zustimmung aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer der Parzelle Nr. J.________ voraus, wobei jedem Miteigentumsanteil eine Stimme zusteht. Mit Ausnahme der R.________ GmbH haben die übrigen Miteigentümerinnen und Miteigentümer der Parzelle Nr. J.________ bis anhin jedoch weder das Baugesuch und die Projektpläne unterzeichnet, noch 27 Beschwerdebeilage Nr. 11 28 Vgl. pag. 9.03 der Vorakten 29 Beschwerdebeilage Nr. 11 30 Pag. 8.06 der Vorakten 31 Vgl. das Protokoll der Einigungsverhandlung vom 13. Oktober 2021, pag. 3.12 der Vorakten 32 Beschwerdebeilage Nr. 11