__ GmbH mietet. Dasselbe gilt auch für die Zuluft-Fassung der Lüftung mit Wetterschutzgitter, die laut Lüftungskonzept vom 20. April 202230 ins südöstliche Treppenhaus führen soll.31 Der bundesgerichtlichen Rechtsprechung folgend sind der Abluftkamin, die Umnutzung des Liftschachts in einen Lüftungsschacht und die Zuluft-Fassung der Lüftung mit Wetterschutzgitter aus Sicht der Miteigentümerinnen und Miteigentümer der Parzelle Nr. J.________ als luxuriöse bauliche Massnahmen im Sinne von Art. 647e Abs. 1 ZGB anzusehen. Dementsprechend ist, soweit die Nutzungs- und Verwaltungsordnung nichts anderes vorsieht, die Zustimmung aller Miteigentümerinnen und -eigentümern vorausgesetzt.