Damit hat die Gemeinde das rechtliche Gehör der Beschwerdeführenden verletzt. Die Beschwerdeführenden konnten ihre Rechte im Beschwerdeverfahren jedoch vollumfänglich wahrnehmen und die BVD verfügt über volle Kognition (vgl. Art. 40 Abs. 3 BauG). Die Gehörsverletzung wurde somit geheilt. Sie ist allerdings bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. 3. Bauen auf fremdem Grund a) Das Baugesuch ist unterzeichnet von der R.________ GmbH, die Eigentümerin der Parzelle Nr. B.________ bzw. der Miteigentumsanteile Nrn. B.________-1 bis B.________-3 ist.18