III.3 behandelt die Gemeinde die Vorbringen der Beschwerdeführenden zu den Lärm- und Geruchsimmissionen. Sie hält insbesondere fest, es lägen sämtliche erforderlichen Fachberichte im positiven Sinne vor. Der Fachbericht Immissionsschutz vom 7. Dezember 2022 komme zum Schluss, dass sowohl die Luftreinhalteverordnung und die Geruchsstoffkonzentrationen mit möglichen vorsorglichen Massnahmen umgesetzt würden und durch die Anlage keine übermässigen Immissionen zu erwarten seien. Zudem erwog die Gemeinde, dass keine unzulässigen Lärmbelastungen erwartet würden und sie hinsichtlich der Kaminhöhe keine Unregelmässigkeiten oder Fehler feststelle.