Die Gemeinde listet im angefochtenen Entscheid unter Ziff. I.10 die Einsprachepunkte der Beschwerdeführenden auf. Erwähnt sind insbesondere die gerügten übermässigen Emissionen und die fehlende ästhetische Gesamtwirkung des Kamins. Sodann hält die Gemeinde unter Ziff. I.14 fest, dass die Beschwerdeführenden insbesondere den Fachbericht Immissionsschutz anzweifeln würden. Hinsichtlich der Lärm- und Geruchsimmissionen erklärte sich die Gemeinde unter Ziff. III.2 mit dem Inhalt des Fachberichts Immissionsschutz vom 7. Dezember 2022 vollumfänglich einverstanden. In der nachfolgenden Ziff. III.3 behandelt die Gemeinde die Vorbringen der Beschwerdeführenden zu den Lärm- und Geruchsimmissionen.