Der Betrieb einer CBD-Hanfanlage führe erfahrungsgemäss zu erheblichen Geruchsemissionen und zu Lärmemissionen aufgrund der Ab- und Zuluft. Des Weiteren rügten die Beschwerdeführenden, dass der Aufbau des Kamins sich nicht ins Ortsbild einpasse und keine gute Gesamtwirkung erziele. Erschwerend komme hinzu, dass direkt angrenzend mit der Parzelle der Beschwerdeführenden die Dorfkernschutzzone beginne.17