Mit Stellungnahme vom 17. September 2021 zweifelten die Beschwerdeführenden an der Gültigkeit des Fachberichts Immissionsschutz vom 2. August 2021 und wiederholten ihre Bedenken zu den Lärm- und Geruchsimmissionen.16 In ihrer Einsprache vom 23. Mai 2022 zur Projektänderung vom 21. März 2022 rügten die Beschwerdeführenden, der zur Entlüftung vorgesehene Abluftschacht sei lediglich 20 m von ihrem Haus bzw. 3 m von ihrem Grundstück entfernt. Zudem sei der Kamin gegenüber dem Erdgeschoss und ihrem Garten nur wenig erhöht. Der Betrieb einer CBD-Hanfanlage führe erfahrungsgemäss zu erheblichen Geruchsemissionen und zu Lärmemissionen aufgrund der Ab- und Zuluft.