c) In ihrer Einsprache vom 9. August 2021 zum Baugesuch vom 1. Juli 2021 äusserten die Beschwerdeführenden unter anderem die Befürchtung, dass die Abluft über den Liftschacht geführt werde, der unmittelbar an ihren Garten angrenze und es dadurch zu grossen Lärm- und Geruchsimmissionen komme.15 Mit Stellungnahme vom 17. September 2021 zweifelten die Beschwerdeführenden an der Gültigkeit des Fachberichts Immissionsschutz vom 2. August 2021 und wiederholten ihre Bedenken zu den Lärm- und Geruchsimmissionen.16