Die Beschwerdeführenden reichten am 26. Mai 2023 eine Stellungnahme ein und beantragten Akteneinsicht. Mit Schreiben vom 30. Mai 2023 wurde den Beschwerdeführenden die Akteneinsicht gewährt. Mit Instruktionsverfügung vom 3. Juli 2023 erhielten die Parteien anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Instruktionsverfügung vom 3. Juli 2023 wurde der