3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, eröffnete mit Instruktionsverfügung vom 23. März 2023 den Schriftenwechsel und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 21. April 2023 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin hat die Verfügung am 30. März 2023 entgegengenommen,8 innert Frist jedoch keine Beschwerdeantwort eingereicht.