2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 17. März 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 14. Februar 2023 sei aufzuheben und dem Baugesuch der Beschwerdegegnerin sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurückzuweisen.