Nr. J.________. Die Parzellen Nrn. J.________, B.________, N.________, O.________ und P.________ bzw. die übrige Fläche des Areals werden umschlossen von der Gemeinschaftsparzelle Nr. Q.________. Diese umfasst gemäss Grundbuchauszug die «übrige befestigte Fläche», die Gartenanlage sowie die Einstellhalle und weitere unterirdische Bauten. Sämtliche der Parzellen liegen in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2 Oberstrasse.