Ähnliches gilt betreffend das Bad und die Toilette, deren Räumlichkeiten wohl zulasten des kleinsten Schlafzimmers vergrössert werden könnten. Um den von der Beschwerdeführerin vorgebrachten ungenügenden Lichtverhältnissen entgegenzuwirken, könnte ferner die Vergrösserung der bestehenden Fenster, der Einbau von Dachfenstern oder ein Zusammenschluss der anderen beiden kleinen Zimmer zu einem grossen Schlafzimmer in Erwägung gezogen werden. Für all dies müsste keine Vergrösserung der bestehenden Dachgiebel bzw. Neuerstellung von grösseren Dachaufbauten erfolgen und die bisherige Grundstruktur des Dachs könnte somit beibehalten werden. Insbesondere die geplante