Andererseits fehlt in den Vorakten das bei sämtlichen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone von der zuständigen Gemeindebehörde auszufüllende Formular «Bauen ausserhalb der Bauzonen» bzw. die entsprechenden Angaben hierzu im Baugesuch. Daher ist unklar, ob die Erweiterungsmöglichkeit allenfalls bereits in der Vergangenheit ausgeschöpft wurde, beispielsweise durch den Anbau an der Nordfassade des Mehrfamilienhauses.