c) Die betreffende Dachwohnung verfügt gemäss den von der Beschwerdeführerin eingereichten Fotos über eine Kochgelegenheit mit einem Herd mit vier Kochplatten, Backofen, Kühlschrank, Spülbecken sowie mehreren Ablageflächen und Küchenschränken bzw. - schubladen. Unmittelbar neben der Küche besteht ein kleines Bad mit einer Sitzbadewanne, einem Lavabo, Spiegeln und Ablageflächen. Vom Bad aus erfolgt der Zugang zur dahinterliegenden separaten Toilette. Des Weiteren gibt es in der Dachwohnung fünf Zimmer, wobei das grösste (mit rund 18 m2) gemäss dem eingereichten Grundrissplan als Wohn- bzw. Esszimmer genutzt wird und die vier kleineren (mit jeweils rund 10 m2) als Schlafzimmer dienen.