und komfortable Lösungen, sondern bloss das tatsächlich objektiv Erforderliche erlaubt werden.11 Denkbar ist eine Erweiterung nur noch in seltenen Fällen, wo eine Wohnung z.B. kein Bad, keine bedürfnisgerechte Küche, keine genügende interne Erschliessung oder objektiv zu wenig Nebenräume für Aufbewahrung, Waschküche und Heizung aufweist sowie innerhalb des bestehenden Volumens kein Platz für diesen Raumbedarf vorhanden ist.12 Ungenügende Raumhöhen und Belichtung von bestehenden Wohnräumen können grundsätzlich und unter grösstmöglicher Wahrung des Erscheinungsbildes unter dem Titel der zeitgemässen Wohnnutzung den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.