vermietet.4 Es sei geplant, sie an Dauermieter (einheimische, 4- bis 5-köpfige Familie) zu vermieten und innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre von der Beschwerdeführerin und ihrem Mann als Alterswohnsitz zu verwenden. Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, dass die Liegenschaft seit 1961 im Familienbesitz sei und seither dort nie ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt worden sei. Ihr Grossvater und danach ihre Eltern hätten im Erdgeschoss ein Restaurant geführt und zudem seien