4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Lauterbrunnen verzichtete mit Schreiben vom 3. April 2023 auf eine Stellungnahme. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 17. April 2023 die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen