1/8 BVD 110/2023/37 wurde der Beschwerdeführerin mit dem Bauabschlag der Gemeinde Lauterbrunnen vom 8. März 2023 eröffnet. 3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 18. März 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Bauabschlags vom 8. März 2023 und der Verfügung des AGR vom 24. Februar 2023 und die Erteilung der Baubewilligung.