1. Die Beschwerdeführerin reichte am 11. Dezember 2022 bei der Gemeinde Lauterbrunnen ein Baugesuch ein für den Einbau und die Erweiterung von Dachgiebeln auf dem Mehrfamilienhaus auf ihrer Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Nach erfolgter formeller Prüfung wurde das Baugesuch unter anderem dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Stellungnahme weitergeleitet. Dieses reichte der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lauterbrunnen am 6. Januar 2023 eine negative Stellungnahme ein, wonach die erforderliche Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 ff. RPG1 nicht erteilt werden könne.