a) Das Regierungsstatthalteramt schrieb das Baubewilligungsverfahren in Sachen Baugesuch vom 12. Oktober 2016 mit Ergänzung vom 14. Februar 2020 (Datum Unterschriften auf dem Formular 1.0) «Verlängerung der Bewilligungsfrist für die Montagehalle um fünf Jahre bis am 31. Dezember 2022» mit der angefochtenen Verfügung vom 8. Februar 2023 als gegenstandslos ab und begründete dies insbesondere damit, dass der Antrag, die bewilligte Frist für das Erstellen und Nutzen der Montagehalle bis am 31. Dezember 2022 zu verlängern, aus objektiven Gründen