5. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2022 nahm das Regierungsstatthalteramt das Verfahren wieder auf. Es bat die Baupolizeibehörde der Stadt Bern, die bei ihr vorhandenen Akten elektronisch in eBau zu erfassen. Die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert mitzuteilen, ob sie an einem Bauentscheid zur Verlängerung der Befristung für die Montagehalle bis Ende des Jahres 2022 überhaupt noch interessiert sei, zumal diese Frist nächstens ablaufe. Mit Verfügung vom 8. Dezember 2022 wurde die von der Beschwerdeführerin beantragte Fristverlängerung gewährt.